Anspruch auf Familienbeihilfe wird verlängert
Der Vertriebenenstatus wurde bis März 2026 verlängert, der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld jedoch vorerst nur bis Oktober 2025. Dann wird neu geprüft. Die Familienbeihilfe muss neu beim Finanzamt beantragt…