Was sind die ersten Schritte für Flüchtlinge aus der Ukraine in Österreich?

  • Registrierung bei der Polizei und Überprüfung durch das BFA (die Kinder müssen dabei sein): Danach haben Sie einen „Laufzettel Fremden Administration“ und Sie bekommen automatisch den „Ausweis für Vertriebene“ zugeschickt. Er heißt auch „blaue Aufenthaltskarte“. Damit dürfen Sie Grundversorgung beantragen oder später eine Arbeit suchen. Auch Personen, die keine Grundversorgung beantragen, weil sie oder ihr Partner ein gutes Einkommen haben, sind als Vertriebene in Österreich krankenversichert. Sie bekommen nach der Registrierung eine Versicherungsnummer. Mit dieser Bestätigung können Sie beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheiskasse (ÖGK) einen sogenannten „E-Card-Ersatzbeleg“ beantragen, den sie dann beim Arzt vorweisen können.
  • Antrag auf Grundversorgung beim Land und Aufnahme der Daten durch die Caritas (die Kinder müssen nicht dabei sein): Danach haben Sie die Bestätigung „Aufnahme Grundversorgung“ und die Bestätigung „Krankenversicherung für grundversorgte Personen“. Eine Caritas-Begleitperson wird sich bei Ihnen melden und Sie bekommen ihr erstes Geld. Die Bestätigung „Krankenversicherung für grundversorgte Personen“ brauchen Sie bei jedem Arztbesuch. Auch Schule oder Kindergarten brauchen diese Bestätigung.

 Alle diese Schritte können an einem Tag im Büro für Flüchtlingsangelegenheiten, Burggasse 9, 8010 Graz, erledigt werden (Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag, 8 – 14 Uhr).

Wichtig: In Österreich gibt es eine Meldepflicht. Alle, auch jene, die eine private Wohnung gefunden haben, müssen sich im Meldeamt der Gemeinde, in der sie jetzt wohnt, anmelden. Jede Änderung muss dem Meldeamt gemeldet werden. Hier finden Sie das Formular für den Meldezettel. Es muss vom Quartiergeber unterschrieben werden.

Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie auch hier.

Weitere wichtige Fragen und Antworten:

Meldung bei der Polizei

Nach der Einreise in Österreich müssen alle Flüchtlinge von der Polizei registriert werden, mit Pass und (ab 14 Jahren) Fingerabdruck.

Das passiert oft schon an der Grenze, und dann noch einmal im Referat für Flüchtlingsangelegenheiten, Burggasse 9, 8010 Graz. Hier wird ein Quartier sowie notfalls auch eine erste Übernachtungsmöglichkeit organisiert. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8 – 14 Uhr.
Hier
gibt es die Information in ukrainischer Sprache.
  • Dieses Formular ist für jede Person auszufüllen. Sie können es schon vorher ausfüllen und mitbringen. Wenn Sie es schon an der Grenze ausgefüllt haben, sagen Sie das der Polizei.
  • Alle Familienmitglieder müssen dabei sein. Sie müssen, soweit vorhanden, ihre Reisepässe und Personalausweise, Geburtsurkunden, Heirats- oder Scheidungsurkunden, Führerschein, schon bestehende Aufenthaltstitel, etc. mitnehmen.
  • Sie müssen ihre Meldezettel mitbringen (siehe „Wo bekomme ich die Meldebestätigung?“). Falls noch kein Meldezettel vorhanden ist, müssen Sie eine Zustellungsadresse angeben, oder Name und Adresse einer Person, an die die Ausweise gesendet werden sollen.
  •  Im Referat für Flüchtlingsangelegenheiten in der Burggasse 9 in Graz können vier Schritte am selben Tag erledigt werden:
    – die Registrierung bei der Polizeistelle
    – die Überprüfung durch die BFA-Stelle (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)
    – der Antrag auf Grundversorgung beim Land
    – und die Aufnahme der Daten bei der Caritas-Stelle.
    Mit der Grundversorgung sind Sie auch krankenversichert. Falls Sie keine Grundversorgung beantragen, müssen Sie mit Ihren Unterlagen und dem Meldezettel noch in die BFA-Regionaldirektion Steiermark,ins Büro am Parkring 4. Hotline für die Terminvergabe: +43 59133 65 7090. In diesem Fall werden Sie dort krankenversichert.

Vermittlung von Wohnung / Unterkunft

  • Menschen aus der Ukraine können sich schon vor ihrer Ankunft in Österreich direkt an die Sozialstelle des Landes wenden: Hotline +43 800201010 oder Mail an grundversorgung@stmk.gv.at
  • Im Referat für Flüchtlingsangelegenheiten in Graz wird eine Unterkunft vermittelt.

Die Karte kommt per Post nach Überprüfung durch das BFA

Flüchtlinge aus der Ukraine brauchen keinen Asylantrag. Die Daten, die die Polizei aufgenommen hat, werden dem Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) übermittelt und geprüft.

  • Von der Polizei bekommt man den „Laufzettel Fremden Administration“ mit Registrierungsnummer, Foto und Geburtsdatum. Den braucht man für den Antrag auf Grundversorgung.
  • Nur wenn Flüchtlinge aus der Ukraine von der Polizei registriert wurden und das BFA noch zusätzliche Informationen braucht, bekommen sie manchmal noch einen Termin für ein zusätzliches Gespräch beim BFA.
  • In der Steiermark ist das Büro für Flüchtlingsangelegenheiten in der Burggasse 9, 8010 Graz. Hier können vier Schritte am selben Tag erledigt werden:
    – die Registrierung bei der Polizeistelle
    –   die Überprüfung durch die BFA-Stelle (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)
    –   der Antrag auf Grundversorgung beim Land
    –   und die Aufnahme der Daten bei der Caritas-Stelle.
  • Jede Person erhält dann eine blaue Aufenthaltskarte, den „Ausweis für Vertriebene“. Der Ausweis wird an die Postadresse (Meldeadresse) geschickt, das kann ein bis zwei Wochen dauern. Er gilt bis maximal März 2026.
  • Die blaue Aufenthaltskarte bedeutet, dass man auch eine Arbeit suchen darf.  Meist werden aber gute Deutschkenntnisse verlangt.
  • Informationsblatt für Vertriebe aus der Ukraine zur Registrierung bei Polizei und BFA
    Informationsblatt in ukrainischer Sprache

Antrag auf Grundversorgung

Alle Flüchtlinge haben Anspruch auf eine Grundversorgung. Durch die Grundversorgung sind sie auch krankenversichert. Der Antrag auf Grundversorgung kann erst gestellt werden, nachdem Polizei und BFA die Daten registriert und überprüft haben und man dort den „Laufzettel Fremden Administration“ bekommen hat.

  • Zuständig für die Grundversorgung ist das Land Steiermark. Beim Land muss man formlos den Antrag auf Grundversorgung stellen (persönlich im Büro für Flüchtlingsangelegenheiten in der Burggasse 9, 8010 Graz).
  • Die Caritas begleitet die Menschen, die Grundversorgung erhalten. Nachdem man vom Land im Ankunftszentrum in der Grazer Burggasse 9 (Büro für Flüchtlingsangelegenheiten) oder im Ankunftszentrum in der Annenstraße 34, 8020 Graz oder per Mail die Bestätigung erhalten hat, geht man zur Caritas (Erstkontakt ebenfalls in der Burggasse 9).  Die Caritas nimmt die Daten und Ihre Telefonnummer oder die einer Kontaktperson auf. Nach einiger Zeit wird sich ein Betreuer der Caritas bei Ihnen melden. Der wird Ihnen auch ihr erstes Geld aus der Grundversorgung persönlich überreichen, falls der Stichtag für den betreffenen Monat schon vorbei ist. Sie können der Caritas auch gleich ihre Bankverbindung (Bankkonto) sagen, wenn sie schon ein österreichisches Konto haben.
  • Die Auszahlung erfolgt am Stichtag des betreffenden Monats – entweder persönlich bei der Caritas in der Mariengasse (für Grazer) bzw. durch Ihren persönlichen Betreuuer (für alle, die nicht in Graz wohnen), oder per Banküberweisung auf ihr Konto.
  • Auch wenn Sie die Zahlungen auf ihr Bankkonto überwiesen bekommen, müssen sie einmal im Monat persönlich in der Mariengasse 24 (für Grazer) oder bei ihrem persönlichen Betreuer (für alle, die nicht in Graz wohnen), den Erhalt unterschreiben. Das ist eine Maßnahme gegen Missbrauch.
  • Für die Steiermark ist das zentrale Ankunftszentren in Graz im Büro für Flüchtlingsangelegenheiten, Burggasse 9. Hier können vier Schritte am selben Tag erledigt werden:
    – die Registrierung bei der Polizeistelle
    –   die Überprüfung durch die BFA-Stelle (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)
    –   der Antrag auf Grundversorgung beim Land
    –   und die Aufnahme der Daten bei der Caritas-Stelle.
  • Die Grundversorgung umfasst Verpflegungsgeld, die Krankenversicherung, die Fahrtkosten für den Schulbesuch, zusätzlich einen Zuschuss für Bekleidung (maximal 150 Euro pro Jahr), und, falls notwendig, einen Zuschuss für Schulbedarf (maximal 200 Euro pro Jahr). Ihr Caritas-Betreuer hilft Ihnen. Außerdem können Sie einen Zuschuss zu den Mietkosten über ihren Caritas-Betreuer beim Land beantragen, wenn sie Miete (Mietvertrag) oder Betriebskosten (Präkariumsvertrag) bezahlen.

Ja, das Parlament hat beschlossen, dass alle Vertriebenen aus der Ukraine Familienbeihilfe bekommen. Sie bekommen das Geld rückwirkend ab dem Datum, zu dem Sie als Vertriebene registriert wurden. Hier lesen Sie, wie Sie Familienbeihilfe beantragen.

Ja, alle Menschen, die  ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate in Österreich haben, also als Vertriebene registriert sind, bekommen den Klimabonus 2024.  Hier finden Sie alle Informationen zum Klimabonus.

Die Freifahrt für die Vertriebenen aus der Ukraine galt nur bis 30.09.2022. Nun muss ein Ticket gekauft werden. Das gilt sowohl für die Bahn, Tram oder Bus. Für die Schülerfreifahrt bekommen die Kinder extra einen Antrag in der Schule, den die Eltern ausfüllen und wieder in der Schule abgeben müssen. Bis die Kinder den Ausweis bekommen, dauert es eine Weile. Für diese Zeit erhalten sie von der Schule eine Schulbestätigung für die Freifahrt. Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die zum ersten Mal als Vertriebene nach Österreich einreisen, wird an der Grenze ein Notticket ausgestellt, das dann für 24h gilt, bis man am Zielort angekommen ist.

  • Vertriebene aus der Ukraine müssen den Führerschein nicht auf einen österreichischen Führerschein umschreiben lassen, wenn sie sich längere Zeit in Österreich oder einem anderen EU-Land aufhalten.
  • In Österreich gilt von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Das ist wichtig, denn wenn ein Unfall passiert, kann es sein, dass die Versicherung sonst nicht zahlt.
  • Vertriebene aus der Ukraine müssen bis Ende September 2024 keine Maut für die Autobahn bezahlen („Vignette“).
  • Versicherung: Wer eine Grüne Karte hat, kann Unfallschäden direkt über das Grüne Karte-Büro abwickeln. Wer keine Grüne Karte besitzt, muss eine Grenzversicherung abschließen.
  • Grüne Karte: Die Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) kann über das ukrainische Grüne Karte Büro online erworben oder verlängert werden, siehe http://www.mtsbu.ua/ua/presscenter/news/168164/
  • Der aktuelle Versicherungsstatus kann hier überprüft werden.
  • Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen und ukrainischer Zulassung können von Flüchtenden in Österreich ein Jahr lang verwendet werden. Sie brauchen keine technische Überprüfung („Pickerl“), müssen aber verkehrs- und betriebssicher sein. Das kann kontrolliert werden.
  • Alle Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Zuständig ist die Gemeinde, wo Sie wohnen.

Alle Flüchtlingskinder aus der Ukraine zwischen 6 und 15 Jahren müssen in Österreich in die Schule gehen („Schulpflicht“).

Für 6-10-Jährige gibt es die Volksschule, für 10 – 14-Jährige die Mittelschule oder das Gymnasium (8 Jahre bis zur Matura), für 14 – 15-Jährige die Polytechnische Schule bzw. nach der Mittelschule eine weiterführende Schule mit oder ohne Matura. Die Kinder werden dort als „außerordentliche“ Schülerinnen und Schüler aufgenommen und lernen zuerst vor allem Deutsch. Eine Übersicht über das österreichische Schul- und Bildungssystem gibt es hier.

Seit Juli 2024 gilt für alle Jugendlichen eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Das heißt, dass sie auch nach Abschluss der Pflichtschule (von 15 – 18 Jahren) eine Ausbildungsmöglicheit erhalten müssen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

  • In Graz ist die Abteilung für Bildung und Integration der Stadt Graz zuständig für die Suche nach einem Schulplatz: abiservice@stadt.graz.at, Tel.: 0316 872 7474

  • Für die Schulen für 6 – 15-Jährige außerhalb von Graz ist die Gemeinde zuständig, in der die Familie lebt.
  • Wer einen Schulplatz an einem Gymnasium oder einer berufsbildenden Schule für Jugendliche ab 15 Jahre braucht, muss sich direkt an die gewünschte Schule wenden.
Wenn Sie sich von der Schule eine „Schulbesuchsbestätigung“ für Ihr Kind holen, bekommen Sie bei der Caritas ein einmaliges Schulstartgeld, zusätzlich zu Verpflegungsgeld und Mietzuschuss.
 

Kinderkrippe und Kindergarten

Für die Kinderkrippen (0 – 3 Jahre) und Kindergärten (3 – 6 Jahre) ist die Gemeinde zuständig, in der die Familie lebt.

In Graz ist die Abteilung für Bildung und Integration der Stadt Graz zuständig für die Suche nach einem Kindergartenplatz: abiservice@stadt.graz.at, Tel.: 0316 872 7474

Die Abteilung für Bildung und Integration sucht einen Kinderbetreuungsplatz in der Nähe des Wohnortes der Familie. Die Familie muss den Meldeschein zur Anmeldung und die Bestätigung „Krankenversicherung für grundversorgte Personen“ mitbringen oder nachbringen.

Kosten: Es ist nur der Essensbeitrag zu bezahlen, egal ob das Kind den halben oder den ganzen Tag im Kindergarten bleibt. Der Preis ist sozial gestaffelt.

Bei der Suche nach einem Kindergartenplatz hilft auch die Kinderdrehscheibe weiter.

Kinder, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden, brauchen Zeit, um sich an die Situation zu gewöhnen. Sie reagieren auf die intensiven Belastungen oft mit intensiven Gefühlen.

Der Verein ZEBRA hat in Zusammenarbeit mit dem Verein „Rettet das Kaind“ Informationen in deutscher und ukrainischer Sprache bereit gestellt, die insbesondere die Mütter dabei unterstützen, sich Schritt für Schritt an die Gefühlslage ihrer Kinder heranzutasten und allenfalls auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Information finden Sie hier.

Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen mit der blauen Aufenthaltskarte einen Job annehmen. Sie müssen aber aufpassen, dass sie genug Geld verdienen, wenn die Grundversorgung wegfällt.

Menschen aus der Ukraine bekommen in Österreich eine blaue Aufenthaltskarte. Diese Karte bedeutet, dass man in Österreich arbeiten darf. Es gibt viele Branchen, in denen Arbeitskräfte gebraucht werden, vor allem in der Pflege, im Gastgewerbe oder in der IT.

Hier finden Sie alle wichtigen Anlaufstellen und Kontaktdaten zum Thema Arbeit und Qualifizierung für Geflüchtete aus der Ukraine:

Für manche Berufe (zum Beispiel Krankenpfleger:innen, Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen) braucht man eine Nostrifizierung – eine Bestätigung, dass die Ausbildung anerkannt wird. Dabei hilft die AST.

Wichtig ist, dass man möglichst bald Deutsch lernt! Kurse gibt es zum Beispiel bei Integrationsfonds, FH Joanneum oder AMS. Hier gibt es eine (unvollständige) Auflistung von Deutschkursen und weiteren Ressourcen zum Deutschlernen. Und wichtig ist auch: Für jeden Job braucht man eine „Beschäftigungsbewilligung“ vom AMS. Diese Bewilligung muss der Arbeitgeber besorgen.

Drei Dinge muss man beachten, wenn man einen Job annimmt:

    • Wenn man mehr als 110 Euro (beim organisierten Quartier 142 Euro) verdient, kann es passiseren, dass man die Grundversorgung ganz oder teilweise verliert, oder die Wohnung. Details dazu gibt es hier und hier bei den FAQs, unter dem Punkt „Verliere ich mit dem Job die Grundversorgung?“
    • Wenn man die Grundversorgung verliert, verliert man oft auch die billige Wohnung.
    • Familien mit Kindern bekommen in Österreich eine zusätzliche Unterstützung, die Familienbeihilfe. Details dazu gibt es hier.

    Das bedeutet also, dass man eigenes Geld verdient, aber die Hilfe des Staates verliert. Es ist wichtig, dass man im Job genug verdient. Bitte vor Antritt eines Jobs IMMER eine Anfrage an das Land schicken, mit der Frage, ob Sie Ihre Grundversorgung und / oder Ihre kostengünstige Wohnung durch das zusätzliche Einkommen verlieren!!! Anfragen schicken Sie bitte per Mail mit den Daten der betroffenen Person und dem zu erwartenden Einkommen an die Mailadresse: zuverdienst-gvs@stmk.gv.at

    Im Integrationszentrum ÖIF in Graz in der Reitschulgasse 19 gibt es Informationen zu Angeboten für Deutschkurse, täglich 8 – 16.30 Uhr. Es ist gut, möglichst früh zu kommen. Bringen Sie bitte die „blaue Karte“ für Vertriebene, die Sozialversicherungsnummer (E-Card oder Ersatzdokument) und den Meldezettel mit.

    Den Service-Point von Arbeitsmarktservice (AMS) und Österreichischer Gesundheitskasse  (ÖGK) beim ÖIF gibt es nicht mehr, man muss direkt zum AMS gehen, wenn man einen Job sucht („blaue Karte“ und Sozialversicherungsnummer bzw. E-Card mitnehmen), oder zur ÖGK, wenn man Fragen zur Sozialversicherung hat. Hier finden Sie Erstinformationen für ihren Weg zum AMS, um eine Arbeit zu finden, hier Informationen zur Krankenversicherung.

    Hier gibt es einen Überblick über Jobs in der Steiermark,  hier Informationen in deutscher und ukrainischer Sprache. Das AMS vermittelt Job, dazu muss man einen Fragebogen ausfüllen, um die Kompetenzen sichtbar zu machen. Wenden Sie sich an das regionale Büro des AMS (Arbeitsmarktservice) – die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Jobangebote gibt es auch auf dieser Plattform.

Die Grundversorgung ist für Menschen, die zu wenig Geld fürs Leben und auch kein Vermögen haben. Sobald sie einen Job haben und Geld verdienen, fällt die Grundversorgung oft ganz oder teilweise weg.

Wenn jemand bis zu 110 Euro pro Monat (bei einem organisierten Quartier 142 Euro) im Job verdient, passiert gar nichts – diese Person bekommt weiter Grundversorgung.

Wenn jemand mehr verdient, dann werden davon die monatlichen Freibeträge abgezogen (110 Euro bzw. 142 Euro pro Verdienerin, 80 Euro pro Angehörigem). Daraus ergibt sich das anrechenbare Einkommen. Basis ist immer ein Zwölftel des Jahres-Brutto-Einkommens.

Die Differenz zwischen dem Anspruch aus den fließenden Mitteln der Grundversorgung und dem anrechenbaren Einkommen wird weiter als Grundversorgung ausbezahlt. Details siehe hier.

Bitte vor Antritt eines Jobs IMMER eine Anfrage an das Land schicken, mit der Frage, ob Sie Ihre Grundversorgung und / oder Ihre kostengünstige Wohnung durch das zusätzliche Einkommen verlieren!!! Anfragen schicken Sie bitte per Mail mit den Daten der betroffenen Person und dem zu erwartenden Einkommen an die Mailadresse: zuverdienst-gvs@stmk.gv.at

Nachdem Sie begonnen haben, zu arbeiten, kann es sein, dass die Auszahlung der Grundversorgung vorübergehend gestoppt wird, bis die Neuberechnung abgeschlossen ist. Sie können diesen Zeitraum verkürzen, indem Sie Ihren Arbeitsvertrag oder ihren ersten Gehaltszettel möglichst sofort Ihrem Regionalbetreuer übermitteln oder direkt an die Adresse zuverdienst-gvs@stmk.gv.at schicken.

Informationen für Vermieter – Prekariumsvertrag

Wohnraum zur Unterbringung kann unter Angabe einer Kontaktperson, Adresse des Wohnraums sowie Angaben zur Größe (Quadratmeter), Anzahl der Schlafplätze, mögliche Koch- und Duschmöglichkeit, etc. auch an grundversorgung@stmk.gv.at gemeldet werden. Die eingelangten Angebote werden vom Flüchtlingsreferat des Landes Steiermark in eine Datenbank aufgenommen und die angegebene Kontaktperson wird so rasch wie möglich kontaktiert.

Privater Wohnraum sollte für mindestens zwei bis drei Monate vergeben werden: „Die Flüchtlinge wollen ankommen“, sagt die Caritas.

  • Sinnvoll ist es eventuell, ehrenamtliche Helfer zu finden, die die Flüchtlinge beim Gang zur Meldebehörde, zu Polizei und BFA, beim Antrag auf Grundversorgung, bei der Suche nach Schule und Kindergarten unterstützen. Das kann sehr aufwändig sein, weil es zum Teil mit beträchtlichen Wartezeiten verbunden ist.
  • Ein entgeltlicher Mietvertrag muss auf mindestens drei Jahre befristet werden. Sinnvoller ist daher ein Prekariumsvertrag. Ein Prekariumsvertrag ist die Möglichkeit, Wohnraum unentgeltlich zu vermieten, es dürfen dann nur die Betriebskosten verrechnet werden. Für diese ist wiederum eine Leistung aus der Grundversorgung möglich. Hier finden Sie Musterverträge.
  • Diese Grundabsicherung fließt den Flüchtlingen zu. Es obliegt dem Vermieter/der Vermieterin, den Anteil für die Betriebskosten von den Bewohnern seiner Wohnung einzufordern oder sie diesen wohltätig zu überlassen.

Wichtig: Bitte bringt an den Postkästen der Wohnadressen eurer ukrainischen Gäste deren Familiennamen an, damit die Post auch sicher ankommt und nicht retourniert wird.

Sprache und Begegnung im Deutschkurs und anderswo

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt Sie mit Informationen zum Deutschlernen. Auf sprachportal.at können Sie Online kostenlos Deutsch lernen.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Deutschkursen des ÖIF. Vereinbaren Sie einen Termin in der steirischen Geschäftsstelle:

Integrationszentrum Steiermark

Reitschulgasse 19
8010 Graz
info(at)integration.at

Sommeröffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Der Öffentliche Verkehr ist für den Transport in die Schule kostenlos. Informationen dazu finden Sie hier.

Erwachsene Vertriebene aus der Ukraine müssen für die Benützung der steirischen Verkehrsmittel zahlen, auch für die Benützung der ÖBB und der Verkehrsmittel in Wien.
Informationen dazu finden Sie hier.

Sitzerhöhungen für Kinder bis 14 und unter 153 cm

  • Jede Person muss mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt sein.
  • Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben.
  • Kinder bis 14 Jahre, die kleiner sind als 153 cm, müssen mit Babyschalen, Kindersitzen, Sitzerhöhungen gesichert werden.
  • Ist der Beifahrersitz mit einem Front-Airbag ausgerüstet und ist dieser aktiv, darf nur ein nach vorne gerichteter Kindersitz verwendet werden.
  • Für Fahrten auf der Autobahn brauchen Menschen aus der Ukraine in Österreich vorerst keine Vignette.

Gesundheitsfragen und medizinische Versorgung

Die Grundversorgung beinhaltet auch die Krankenversicherung. Sie können zu Ärzten gehen, die einen Vertrag mit der ÖGK haben, sowie in die Ambulatorien der ÖGK und ambulant oder stationär in öffentliche Spitäler. Sie müssen immer die Bestätigung „Krankenversicherung für grundversorgte Personen“ bzw. Ihren E-Card-Ersatzbeleg und ihren Reisepass oder die Aufenthaltskarte vorweisen. Sie bezahlen in der Apotheke keine Rezeptgebühr.

Auch wenn die Grundversorgung (noch) nicht beantragt und genehmigt ist, können aus der Ukraine geflüchtete Menschen kostenlos alle ÄrztInnen aufsuchen, die einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) haben. Mit der blauen Karte sind sie automatisch krankenversichert, als Nachweis können sie beim Kundenservice der ÖGK einen E-Card-Ersatzbeleg abholen.

Auch Ehepartner und Kinder von Vertriebenen, die in Österreich arbeiten, sind nicht mit den Erwerbstätigen mitversichert, sondern bleiben eigenständig als Vertriebene versichert.

Auskünfte in ukrainischer Sprache gibt es über diese Hotline: +43 1 2676 870 9460

  • Liste der Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag
  • Liste der Fachärzte mit Kassenvertrag
  • Zeckenimpfung: Для українців, що люлять природу і зелену травичку. Тут в цій травичці також живуть кліщі (Zecken), і їх багато навіть у місті. На відміну від України, в Австрії кліщі часто заражені енцефалітом, що є дуже небезпечною хворобою типу запалення мозку з плачевними наслідками. Щоб цього уникнути, австрійці масово роблять прививки, це називається Zeckenschutzimpfung або FSME-Impfung. Маючи номер страхування, що отримується при реєстрації, українці теж можуть це робити. Зараз навесні – це саме час! Прививка робиться дорослим і дітям, наприклад за адресою Graz, Schmiedgasse 26, коштує 20 Євро, і її треба повторити ще раз через 4 тижні. Бажано зробити Termin https://www.graz.at/cms/beitrag/10325996/7746987/FSME_Zeckenschutzimpfaktion.html . P.S. Звісно, це немає нічого спільного з прививками від коронавірусу, про побічні ефекти ніколи не чув. Hier finden Sie weitere Impfempfehlungen.
  • Informationen zu Corona in ukrainischer Sprache finden Sie hier.
  • Psychologische Empfehlungen für den Umgang mit der Kriegssituation auf Deutsch und auf Ukrainisch
  • Tipps für die Unterstützung von in die Steiermark geflüchteten Kindern auf Deutsch und auf Ukrainisch

Training oft gratis, auch für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Es gibt verschiedene Sportangebote, die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gratis nützen können. Einen Überblick gibt es in den Gemeinden.

Die Stadt Graz bietet hier einen Überblick über das Angebot.

Es gibt aber auch viele Vereine und private Initiativen, die Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche und auch Erwachsene anbieten.

Zum Beispiel:

  • Sportunion-Vereine in ganz Österreich bieten im Rahmen ihrer Initiative #sportverbindet Sportangebote auch für erwachsene Ukraine-Vertriebene, hier finden Sie alle Vereine, die mitmachen, Info gibt es auch unter Tel.: 0316 82141650
  • Das Projekt „Bewegt im Park“ bietet kostenlose Bewegungskurse in ganz Österreich in öffentlichen Parks

Haustüre dürfen mit nach Österreich kommen, brauchen aber Mikrochip und Versicherung.

  • Hunde müssen in der Heimtierdatenbank registriert werden.
  • Hunde müssen vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
  • In der Steiermark ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 725.000 Euro verpflichtend.

Hier kommen Sie zum Preisvergleich der Versicherungen.

Notfallnummern und Anlaufstellen

  • Feuerwehr: 122 – Polizeit: 133 – Rettung: 144
  • Hotline des Landes für Fragen zum Thema Ukrainehilfe: 0800 201010
  • Mehrsprachige Hotline der Caritas für Fragen zu Einreise, Aufenthalt und Unterkunft: +43 5 176 380 (9 – 14 Uhr)
  • Rechtsberatung zu Fragen des Aufenthalts: Caritas (+43 316 8015 215) oder Zebra (+43 316 8356300)
  • Helpline des Berufsverbandes Österreichischer Psycholog:innen für psychologische Hilfe: 01 5048000 (Mo – Do 9 – 13 Uhr) oder helpline@psychologiehilft.at
  • Psychosoziale Hotline des Kriseninterventionszentrums des Landes für Helfer:innen: 0800 500154

Die Sirenenprobe am Samstag

In Österreich wird jeden Samstag um 12 Uhr mittags eine Sirenen-Probe durchgeführt. Dies ist nur eine Probe und kein Grund zur Sorge! 

Jeden Samstag um 12 Uhr mittags:

  • 15 Sekunden gleichbleibender Ton (Probe)

Am ersten Samstag im Oktober um 12 Uhr mittags: 

  • 3 Minuten gleichbleibender Ton (Warnung)
  • 1 Minute auf- und abschwellender Ton (Alarm)
  • 1 Minute gleichbleibender Ton (Entwarnung)