Per 1. November werden die Beträge für die Grundversorgung angehoben. Für die drei
unterschiedlichen Wohnformen gibt es – wie bisher – unterschiedlich hohe Beträge:
Für diejenigen, die privat wohnen, gilt:
- Pro Erwachsenem gibt es künftig 260 Euro pro Monat (bisher 200 Euro),
- pro Kind 145 Euro (bisher 90 Euro).
- Als Mietunterstützung gibt es künftig 165 Euro für erwachsene Einzelpersonen (bisher 120 Euro), 330 Euro pro Familie (bisher 240 Euro).
Für diejenigen, die bei QuartiergeberInnen wohnen, die vom Land organisiert wurden, und die vom
Quartiergeber (z.B. Caritas, Kinderfreunde) betreut werden, gilt:
- Jede grundversorgte Person bekommt vom Quartiergeber pro Monat 150 Euro für die
Verpflegung (bisher 110 Euro) - und 40 Euro Taschengeld (bisher ebenfalls 40 Euro).
Für diejenigen, die in Grundversorgungseinrichtungen des Landes wohnen und sich selbst
versorgen, also selber kochen, etc., gilt:
- Jede grundversorgte Person bekommt künftig 210 Euro (bisher 150 Euro).
- Wenn Sie in einer Grundversorgungseinrichtung des Landes wohnen und im Quartier Essen
bekommen, dann erhalten sie – wie bisher – nur 40 Euro Taschengeld.