Viele Hürden auf dem Weg zum Job

Viele Betriebe in Österreich suchen nach Arbeitskräften, zum Beispiel im Tourismus, in der Pflege oder im Handel. Die Vertriebenen aus der Ukraine suchen Jobs, aber das Arbeiten ist trotz „blauer Karte“ nicht so einfach.

Wenn man mehr verdient als 110 Euro pro Monat, verliert man meist die Grundversorgung und sonstige Gratis-Leistungen, wie die Gratis-Fahrten mit den Öffis oder den Gratis-Kindergartenbesuch. Das Leben wird also teurer, und wenn man mehr verdient, zahlt man auch Abgaben und Steuern. Aber: Vertriebene haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.

Angestellte in Firmen

Der Status „Vertriebene“ wurde vom Staat Österreich neu eingeführt, um den geflüchteten Menschen aus der Ukraine den Aufenthalt und das Arbeiten in Österreich zu ermöglichen. Es wurde jedoch vergessen, diesen Status in allen Gesetzen entsprechend zu berücksichtigen. So erhalten etwa „Asylberechtigte“ sehr wohl Familienbeihilfe, so wie alle Österreicher, „Vertriebene“ aber nicht, weil diese Gruppe im Familienbeihilfegesetz nicht erwähnt wird.

Die politischen Parteien verhandeln über eine Änderung, doch seit Monaten gibt es keine Einigung.

Beschäftigung im Privathaushalt

Dazu kommt ein zweites Problem: Vertriebene aus der Ukraine können auch nicht über den Dienstleistungsscheck von Privathaushalten beschäftigt werden, weil die Arbeitserlaubnis („blaue Karte“) nur für Arbeit in Betrieben gilt.

Die Folge ist, dass viele Vertriebene „schwarz“ arbeiten, also Geld verdienen, ohne dass es den Behörden gemeldet wird. Das ist um einen verboten. Zum anderen hat es auch zur Folge, dass viele Ukrainerinnen, die beispielsweise in Privathaushalten putzen, sehr wenig bezahlt bekommen, oft nur 8 Euro pro Stunde. Der „Dienstleistungsscheck“ sieht ein Mindestentgelt von mehr als 13 Euro pro Stunde vor. Es kommt also zu „Lohndumping“. Auch hier verhandelt die Politik über eine Änderung, auch hier kam es noch zu keiner Einigung.

Selbständige Unternehmer:innen

Eine dritte Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen, ist die Selbständigkeit. Informationen dazu gibt es bei der Wirtschaftskammer. Es gibt ca. 150 freie Gewerbe in Österreich (zum Beispiel Nagelstudio, Grafiker, Werbeagentur), aber mehr als 80 reglementierte Gewerbe: Hier sind bestimmte Voraussetzungen (meist eine bestimmte Ausbildung) notwendig, um das Gewerbe anmelden zu können (zum Beispiel bei Malern, Tischlern, Kfz-Mechanikern, Kosmetik, Fußpflege, Friseur, Konditor, Gastgewerbe, Massage, Unternehmensberater, etc.). Informationen dazu gibt es bei der Wirtschaftskammer. Beim Gründerservice der Wirtschaftskammer kann man einen Beratungstermin vereinbaren, die Telefonnummer: 0316 601 600. Die Anmeldung eines Gewerbes kann auch Online erfolgen: gisa.gv.at

Im Ausland erworbene Qualifikationen können in Österreich anerkannt werden, darum kümmert sich die AST (Anlaufstelle Anerkennung), auch hier gibt es Beratung.

Es gibt auch „Neue Selbständige“, das sind Personen, die einen Werkvertrag abschließen und sich damit zu einer bestimmten Leistung verpflichten (z.B. Vortragende, Künstler, Journalisten, Schriftsteller, Hebammen) oder freie Dienstnehmer, die mit eigenen Betriebsmitteln arbeiten (die Tätigkeit darf aber nicht eine Tätigkeit sein, für die eine Gewerbeberechtigung notwendig ist).

Sozialversicherung

Wer ein Gewerbe anmeldet und als selbständige Unternehmerin arbeitet, muss sich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichern (ca. 27 % des Einkommens). Nach der Anmeldung eines Gewerbes wird man automatisch angeschrieben. „Neue Selbständige“ sind erst ab einem Einkommen von  5.830,20 Euro jährlich sozialversicherungspflichtig.

Die Gründung eines Unternehmens (zum Beispiel durch Anmeldung eines Gewerbes) muss innerhalb von vier Wochen auch dem Finanzamt gemeldet werden. Man bekommt einen Fragebogen, den man zurückschickt, dann bekommt man eine Steuernummer.

Einkommens- und Umsatzsteuer

Wenn man in Österreich wohnt, muss man in Österreich Steuern zahlen: Steuerpflicht besteht ab einem Einkommen von 11.000 Euro pro Jahr, die Einkommenssteuer (ESt) beginn mit 20 Prozent des Einkommens, sehr hohe Einkommen werden mit bis zu 55 Prozent besteuert.

Ab einem Einkommen von 35.000 Euro pro Jahr muss man auch Umsatzsteuer (USt) zahlen (meist 20 Prozent), für Kapitalerträge muss man Kapitalertragssteuer (KEST) zahlen (25 Prozent).

Wichtig:

  • Schwarz arbeiten (arbeiten ohne Anmeldung) ist nicht erlaubt.
  • Fast jeder, der in Österreich arbeitet, muss Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlen.
  • Selbständige müssen die Steuern oft erst ein Jahr später abführen – man muss das Geld dafür auf die Seite legen, oft rund 50 Prozent!

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