Bund und Länder einigten sich auf neue Regeln für die Bewertung von Einkommen und Vermögen von Personen, die Grundversorgung beziehen: Pflegegeld wird nicht als Einkommen gerechnet, aber Pensionen und Alimente voll. Außerdem bekommen Personen, die ein Auto besitzen, künftig keine Grundversorgung mehr.
Zuletzt hatte es Probleme beim Pflegegeld gegeben: Das Pflegegeld für Kinder mit Behinderung wurde als Einkommen der Mutter gewertet. In einer Konferenz zwischen Bund und Ländern einigte man sich nun darauf: Pflegegeld ist eine zweckgebundene Einnahme, die für die medizinische Pflege der Person gedacht ist, die es bekommt – pflegebedürftige Kinder, Eltern oder Partner. Es wird nicht als Einkommen der betreuenden Person gewertet und reduziert daher auch nicht den Anspruch auf Grundversorgung. Allerdings:
- Laufende Verfahren werden zwar eingestellt, es wird also nichts zurückgefordert. Bei bereits erteilten Bescheiden muss aber ein Antrag auf Wiedergewährung der Leistung gestellt werden.
- Die Grundversorgungsabteilung erfährt automatisch von der PVA, wenn Pflegegeld zuerkannt wird, es ist also klug das auch selbst zu melden. Denn: Wenn eine Person bis dahin in Sonderbetreuung war oder die Hauskrankenpflege bezahlt kam, finanziert das dann nicht weiter das Land über die Grundversorgung, sondern es muss das Pflegegeld dafür verwendet werden.
Neue Regelungen ab 1.1.2025:
Bund und Länder einigten sich auf folgende weitere Regelungen in Bezug auf Einkommen und Vermögen, die ab 1.1.2025 gelten:
Autos: Besitzer und Benutzer von Autos verlieren den Anspruch auf Grundversorgung. Ihre Angehörigen behalten den Anspruch, eine Frau mit Kindern verliert also theoretisch nicht die Wohnung, praktisch bekommt der Quartiergeber aber weniger Geld vom Land, was Probleme schaffen wird und dazu führen kann, dass die Familie die Wohnung verliert..
Sobald das Auto verkauft und abgemeldet ist und der Erlös verbraucht wurde, kann die betroffene Person wieder in die Grundversorgung aufgenommen werden. Diese neue Regelung wird einzelne Familien vor große Probleme stellen bzw. zwingen, ihr Auto abzugeben, wenn sie weiter Grundversorgung brauchen.
Geburtenhilfe aus der Ukraine: Wird künftig als Einkommen gewertet.
Pensionen aus der Ukraine: Werden künftig zur Gänze als Einkommen gewertet, es gibt keinen Freibetrag.
Alimente aus der Ukraine: Werden künftig zur Gänze als Einkommen gewertet, ohne Freibetrag.