Nach 12 Monaten im Job ist jetzt auch längerfristiges Aufenthaltsrecht möglich

Für ukrainische Vertriebene besteht ab 1. Oktober 2024 die Möglichkeit, eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ zu beantragen. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller bereits 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet hat. Durch den Umstieg auf eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ besteht die Möglichkeit auf einen langfristigen Verbleib in Österreich.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus wird für ein Jahr ausgestellt. Nach zwei Jahren können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren erhalten.

Die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ und ein Ausweis für Vertriebene können auch parallel bestehen. Bei positiver Entscheidung über die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ geht das vorübergehende Aufenthaltsrecht nicht verloren. Die Gültigkeit einer „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für aus der Ukraine Vertriebene ist aber nicht an das Aufenthaltsrecht für Vertriebene gebunden. Vielmehr ist die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für aus der Ukraine Vertriebene über das Ende des Aufenthaltsrechts hinaus gültig.

Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine innerhalb der EU ist vorerst mit 4. März 2026 befristet. Wenn diese EU-Sonderregelung endgültig ausläuft, ist ein Aufenthaltsrecht nur noch über die Rot-Weiß-Rot-Karte plus möglich.

Nach Innehaben einer „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ für fünf Jahre kann der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen) beantragt werden. Insgesamt wird somit eine langfristige Niederlassung in Österreich ermöglicht.

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