ORF-Gebühr für alle seit 1. Jänner 2024

Seit 1. Jänner 2024 müssen alle Haushalte in Österreich ORF-Gebühr bezahlen (in der Steiermark derzeit 20 Euro pro Monat). Auch Menschen, die kein TV-Gerät haben, müssen diesen Beitrag zahlen, sonst droht eine Strafe.

Menschen mit wenig Einkommen werden davon aber befreit, zum Beispiel auch die meisten Vertriebenen aus der Ukraine, die nur Grundversorgung beziehen.

ORF-Gebühr für alle:

Jeder Haushalt bekommt automatisch ein Anmeldeformular zugesandt. Dieses Formular müssen Sie NICHT ausfüllen, wenn Sie glauben, dass Sie von der Gebühr befreit werden können, weil sie wenig Einkommen haben. Dann müssen Sie aber einen Antrag auf Befreiung ausfüllen und an den ORF schicken.

Wenn es Ihr Nebenwohnsitz ist, müssen Sie NICHTS tun (am Nebenwohnsitz muss man keine ORF-Gebühr bezahlen).

Wer schon bisher GIS-Gebühr für ein Fernsehgerät bezahlt hat, muss auch NICHTS tun. Die neue Gebühr ist niedriger, die Anpassung erfolgt automatisch.

Gleichzeitig mit der Befreiung können Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt (privates Telefonieren) beantragen (derzeit 10 Euro pro Monat).

Befreiung von der ORF-Gebühr:

Für die Befreiung ist folgendes zu tun:

  • Drucken Sie das Antragsformular aus.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Legen Sie folgende Dokumente dazu: Kopien der Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen, Kopie der Bestätigung über die Aufnahme in die Grundversorgung, Nachweise für das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
  • Schicken Sie alles an diese Adresse: ORF-Beitrags Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000

Ausfüllhilfe:

  • Punkt 2: ankreuzen
  • Punkt 3: ankreuzen. Sie bekommen dann einen Gutschein, den Sie an Ihren Telefonanbieter weiterleiten müssen.
  • Punkt 4 (Anspruchsvoraussetzungen): Wenn Sie Grundversorgung beziehen, kreuzen Sie an: „Bezug von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit“. Wenn Sie auch Pflegegeld beziehen, kreuzen Sie das ebenfalls an.
  • Punkt 5: falls zutreffend, ankreuzen
  • Punkt 6 – 9: Falls Sie für Strom und Gas zahlen und es Ihr Hauptwohnsitz ist, können Sie hier auch eine Befreiung von der „erneuerbaren Förderpauschale“ beantragen (die wird in Ihrer Strom-/Gasrechnung angeführt). Sie müssen dann die Strom- bzw. Gas-Zählpunktnummer angeben und ausfüllen, wer den Vertrag mit dem Anbieter hat (das kann auch Ihr Vermieter sein).
  • Punkt 10: Hier müssen Sie alle Personen, die im Haushalt leben, anführen, auch die Kinder.
  • Punkt 11: Hier bitte mit Datum unterschreiben.

Weitere Informationen zur Befreiung vom ORF-Beitrag finden Sie hier.

Einkommensgrenze für die ORF-Gebühr:

Wenn Sie weniger Einkommen haben als € 1.364,12 (für eine Person) bzw. € 2.152,03 (für zwei Personen) plus € 210,48 für jede weitere Person (Richtsätze für 2024) können Sie um die Befreiung ansuchen.

Wenn Sie mehr Einkommen haben, können Sie davon noch folgende Ausgaben abziehen:

  • Außergewöhnliche Belastungen gemäß Einkommensteuergesetz (z.B. bei Krankheit, etc.)
  • Kosten für 24-Stunden-Betreuung
  • Miete inklusive Betriebskosten (aber ohne Kosten für Gas / Strom) bis zu einer bestimmten Höhe (ein Pauschalbetrag von 140 Euro wird vom Amt automatisch abgezogen, wenn es mehr ist, muss man es nachweisen)

Weitere Informationen zur Berechnung des Haushalts-Einkommens finden Sie hier.

Wenn Sie ein höheres Einkommen haben:

Wenn Sie dennoch mehr Einkommen haben, dann müssen Sie das Anmeldeformular, das Sie  automatisch zugeschickt bekommen,  wenn Sie einen Hauptwohnsitz haben, ausfüllen.

Wenn Sie ORF-Gebühr zahlen müssen, können Sie sich aussuchen, ob Sie alles auf einmal, oder in Teilbeträgen (zweimal oder sechsmal pro Jahr) zahlen möchten:

  • Wenn Sie „SEPA-Lastschrift-Mandat“ ankreuzen und Ihre Kontodaten ausfüllen, wird das Geld künftig automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Kreuzen Sie an, ob alles auf einmal (1 x jährlich) oder in zwei oder in sechs Teilbeträgen.
  • Wenn Sie das Geld selbst einzahlen möchten, können Sie nur für ein ganzes Jahr zahlen. Kreuzen Sie dann bei „Einmaljährliche Zahlungsmöglichkeiten“ an, ob Sie die Zahlungsvorschreibung per Mail oder per Post bekommen möchten.

Bitte das Formular mit Datum unterschreiben.

Wer keine ORF-Gebühr bezahlt und auch keinen Antrag auf Befreiung einbringt, kann bestraft werden. Es drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.

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