Die Schulbeihilfe wurde erhöht, ab dem Schuljahr 2024 / 2025 steht Familien aus der Ukraine mit behinderten Kindern auch Schulassistenz zu.
Die Schulbeilhilfe für Schüler*innen ab der 10. Schulstufe wurde rückwirkend mit September um 12 Prozent erhöht, der Grundbetrag steigt von 1.356 auf 1.520 Euro.
Die Schulbeihilfe muss bei der Bildungsdirektion beantragt werden und wird nicht mit der Grundversorgung gegengerechnet.
Ukrainische Familien können auch einen Antrag auf Schülerunterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen stellen.
Jene Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, die im Frühjahr 2022 nach Österreich kamen, müssen spätestens im Laufe dieses Schuljahres ins Regelschulsystem wechseln. Mit dem ordentlichen Jahreszeugnis entscheidet sich dann auch, welche weiteren Bildungs- bzw. Berufswege ihnen offenstehen.
Eine positive Entwicklung gibt es in Sachen Schulassistenz: Der Landtag hat ein neues Schulassistenzgesetz beschlossen. Ab dem Schuljahr 2024 / 2025 haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, den Anspruch auf Schulassistenz.
Der Antrag auf Schulassistenz kann künftig direkt an der Schule gestellt werden. Die Direktionen werden gemeinsam mit Schulärzt*innen und weiteren Expert*innen darüber entscheiden, wie viele Unterstützungsstunden ein Kind benötigt. Auch chronisch kranke Kinder habe künftig Anspruch auf eine Schulassistenz.