Neu: Ausbildungspflicht bis 18 auch für Jugendliche aus der Ukraine

Seit 2017 gibt es in Österreich eine gesetzliche Ausbildungspflicht für Jugendiche bis zum Alter von 18 Jahren. Diese Ausbildungspflicht gilt seit 1. Juli 2024 auch für Vertriebene aus der Ukraine. Das Jugendcoaching hilft, ein entsprechendes Angebot zu finden.

Ausbildungspflicht bedeutet, dass alle Jugendlichen auch nach Abschluss der Pflichtschule eine Schule, eine Ausbildung oder einen Kurs besuchen müssen. Mit dem 18. Geburtstag oder mit dem Abschluss einer weiterführenden Ausbildung endet diese Pflicht.

Die Ausbildungspflicht wird erfüllt durch den Besuch
 einer weiterführenden Schule: zum Beispiel einer Allgemeinen Höheren Schule (AHS), einer Berufsbildenden Mittleren Schule (BMS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS)
 einer Schule oder Ausbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich oder
 mit einer Lehrausbildung
 mit der Teilnahme an anerkannten Kursen (z.B.: AMS-Kurs)
Besuchst du einen ukrainischen Online-Kurs einer Höheren Schule, der mit einer Reifeprüfung (=Matura) abschließt? Dann erfüllst du die Ausbildungspflicht, denn ukrainische Reifezeugnisse aus Höheren Schulen sind in Österreich anerkannt.

Hier gibt es alle Informationen in deutscher Sprache

Hier gibt es Informationen in leichter deutscher Sprache

Hier gibt es alle Informationen in ukrainischer Sprache

Hier findet ihr alle Kontaktdaten des Jugendcoachings in der Steiermark – hier könnt ihr einen Termin vereinbaren, am besten der oder die Jugendliche gemeinsam mit Mutter und / oder Vater. Der Jugendcoach hilft, die richtige Ausbildung zu finden.

In Graz und Graz-Umgebung kann man sich entweder bei Alpha Nova, ÖSB oder LebensGroß melden, für die Bezirke Bruck – Mürzzuschlag und Leoben ist das BBRZ zuständig, für die Bezirke Hartberg – Fürstenfeld, Südoststeiermark und Weiz die Chance B, für die Bezirke Voitsberg, Leibnitz und Deutschlandsberg Jugend am Werk, für den Bezirk Liezen die Lebenshilfe, für Knittelfeld, Murau und Judenburg das PSN. Überall gibt es weitere Links zu Informationen.

Wenn du noch keinen Jugendcoach hast, hilft auch die steirische Koordinierungstelle (KOST) weiter.

Die Ausbildungspflicht bedeutet: Alle Jugendlichen müssen eine Ausbildung bekommen. Wenn sie keine Ausbildung bekommen und sich nicht melden, können die Eltern bestraft werden. Vorher werden aber alle, die sich nicht melden, noch einmal von der Koordinierungsstelle oder vom zuständigen Anbieter des Jugendcoachings kontaktiert.

Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine verlängert sich indes automatisch bis 4. März 2026, das hat die EU beschlossen.

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