Das Aufenthaltsrecht (vorübergehender Schutz) für Personen aus der Ukraine („Vertriebene“) verlängert sich automatisch bis 4. März 2026. Die EU hat eine entsprechende Richtlinie erlassen, diese muss in Österreich umgesetzt werden.
Sind Sie bereits in Österreich registriert und sind an Ihrer Wohnadresse gemeldet (Meldezettel)? Dann erhalten Sie Ihren neuen Ausweis automatisch per Post. Dafür ist kein Antrag nötig. Wichtig: Falls Sie eine neue Adresse haben, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Meldeamt bekannt geben, damit Ihnen der Ausweis zugestellt werden kann..
Das Bundesasmt für Fremdenrecht und Asyl (BFA) informiert: Durch einen „Ausweis für Vertriebene“ wird das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine dokumentiert. Das Aufenthaltsrecht bleibt jedoch unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 4. März 2025 weiterhin bestehen. Das BFA wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden. Es sind von Ihrer Seite keine weiteren Schritte notwendig.