Nach 12 Monaten im Job ist jetzt auch längerfristiges Aufenthaltsrecht möglich

Für ukrainische Vertriebene besteht ab 1. Oktober 2024 die Möglichkeit, eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ zu beantragen. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller bereits 12 Monate innerhalb der letzten…

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