Der Oberste Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil gefällt: Vertriebene, die wegen einer Behinderung ständig Unterstützung brauchen, können Pflegegeld beantragen. Das gilt auch für Vertriebene, deren Antrag schon einmal abgelehnt wurde.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil gefällt, wonach Vertriebene auch Anspruch auf Pflegegeld haben. Bisher wurden entsprechende Ansuchen abgelehnt, doch jetzt hat das Sozialministerium die Behörden angewiesen, auch Vertriebene, deren Antrag abgelehnt wurde, über diese Entscheidung zu informieren. Die Betroffenen können jetzt einen neuen Antrag einbringen.
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zu den Kosten einer notwendigen Pflege. Den Antrag müssen Sie meist bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einbringen, Hier finden Sie ein Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen.
Der Antrag kann entweder online, auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax geschickt bzw. persönlich abgegeben werden. Hier finden Sie den Online-Antrag – er muss aber, wenn er online ausgefüllt und abgeschickt wird, auf jeden Fall unterschrieben sein (mittels Handysignatur oder ID Austria).
Sie können Pflegegeld beantragen, wenn
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf vorliegt (zum Beispiel beim Kochen, Essen, Anziehen, Körperpflege, WC-Besuch, Bewegen innerhalb der Wohnung, etc.), wegen einer Behinderung, die mindestens sechs Monate lang dauern wird
- ständiger Pflegebedarf vorliegt (Unterstützung beim Einkaufen, Reinigen, Waschen, Heizen, bei Amtswegen, etc.), und zwar im Ausmaß von mindestens 65 Stunden pro Monat
Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Situation – in sieben Stufen festgelegt (zwischen 175 Euro und 1.880 Euro pro Monat), die Entscheidung trifft die zuständige Stelle (meist die PVA) auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens (es kommt ein Arzt oder eine Pflegefachkraft ins Haus und beurteilt die Situation).
Es gibt Zuschläge für Fälle von schwerer geistiger Behinderung, zum Beispiel Demenz oder der Pflege von schwerstbehinderten Kindern,
Alle Informationen zum Pflegegeld finden Sie hier.