Vertriebene aus der Ukraine sind wie auch Asylwerber ausgeschlossen von Leistungen nach dem österreichischen Behindertengesetz. Sie bekommen kaum Therapien und keine Assistenzleistungen. Aber ein bisschen Unterstützung gibt es doch.
Rund 60 ukrainische Kinder mit Behinderung gibt es in der Steiermark, rund 300 in ganz Österreich, schätzt Fritz Möstl, Präsident der Kammer der Steuerberater und ukrainischer Honorarkonsul in Graz. Auch viele erwachsene Vertriebene brauchen Unterstützung, und auch ältere Menschen und Menschen mit Kriegsverletzungen kamen aus der Ukraine in die Steiermark. Laut Caritas sind mehr als 350 Vertriebene aus der Ukraine älter als 80 Jahre alt.
Sie alle brauchen Hilfe, aber sie haben keinen Anspruch auf Behindertenhilfe auf Basis des Behindertengesetzes. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wie Möstl oder Marion Bock von „Steiermark hilft“ appellieren vergeblich an das Land, das zu ändern. Sie versuchen, den Betroffenen selbst zu helfen, soweit möglich.
Es wird nicht systematisch erfasst, wer eine Behinderung hat, das wäre aber nötig, um wichtige Informationen weiterzuleiten. Zum Beispiel:
- Familien bekommen für Kinder mit Behinderung eine erhöhte Familienbeihilfe
- Krücken, Rollstuhl oder andere Dinge können oft über die Sozialversicherung beschafft werden
- Im Spital werden Dolmetscher für Arzttermine und die Vorbereitung auf Operationen zur Verfügung gestellt
- Der Transport von Kindern mit Behinderung in die Schule wird von der Grundversorgung bezahlt
Für Beratung und Hilfe sind in erster Linie die Caritas-Regionalbetreuer zuständig. „Steiermark hilft“ unterstützt mit Rat und Tat.