Es ist nicht ganz einfach, das Formular für die Familienbeihilfe richtig auszufüllen und abzuschicken. Hier finden Sie eine kleine Anleitung, die die Antworten auf bisherige Fragen an uns enthält.
Familienbeihilfe bekommen Sie ab Ankunft in Österreich, frühestens ab März 2022. Familienbeihilfe gibt es für jedes Kind bis zum Alter von 18 Jahren, für Kinder, die dann noch in Ausbildung sind, auch länger. Das Formular finden Sie hier. Das Formular bitte beim Finanzamt an Ihrem Wohnort abgeben (in Graz: Conrad-von-Hötzendorf-Straße 14 – 18) oder per Post schicken an:
Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien
Wichtig: Der Antrag kann nicht per E-Mail geschickt werden. Wenn jemand bereits einen Job hat und auf Finanz Online ist, dann kann der Antrag auch über Finanz Online eingereicht werden.
Schicken Sie bitte Kopien der Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden) und die Kopien aller blauen Karten (ihre Karte und die Karten der Kinder) mit.
Bitte alles in BLOCKBUCHSTABEN (= GROSSEN LETTERN) ausfüllen.
Höhe der Familienbeihilfe
Alter des Kindes | Betrag pro Monat |
---|---|
ab Geburt | 114,00 Euro |
ab 3 Jahren | 121,90 Euro |
ab 10 Jahren | 141,50 Euro |
ab 19 Jahren | 165,10 Euro |
Hier nun die Anleitung zum Ausfüllen des Formulars:
Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller:
1.1.3 Bitte „gültiger Aufenthaltstitel“ ankreuzen
1.1.7 „verheiratet“ ankreuzen, und selbst dazu schreiben: Ehemann lebt in der Ukraine
1.2.6 bitte nicht vergessen, hier den Wohnort einzutragen (z.B.: Graz)
1.5 Bitte ankreuzen „Ich gebe eine neue Bankverbindung bekannt“ und IBAN ausfüllen
2 Angaben zur aktuellen Partnerin / zum aktuellen Partner: nicht ausfüllen
3 Angaben zu den Kindern: Für jedes Kind eine eigene Seite ausfüllen.
Für nachstehendes Kind beantrage ich die Familienbeihilfe bzw. gebe ich Änderungen oder den Wegfall bekannt: „Zuerkennung“ ankreuzen, dazu das Datum des Tages, an dem sie nach Österreich eingereist sind.
Grund: Vertriebenenstatus
Tragen Sie auch bei den Kindern die vollständige Sozialversicherungsnummer ein und kreuzen Sie bei 3.1.4 an: „gültiger Aufenthaltstitel“, und bei 3.1.8: ledig.
3.1.9 Verwandtschaftsverhältnis: „Kind“ ankreuzen
3.2.8: Kostentragung: Kreuzen Sie hier „Ja“ an.
3.3: nicht ausfüllen
3.4.1 Ausbildung: das Zutreffende ankreuzen, bitte
3.5: „Ja“ ankreuzen, wenn es das eigene Kind ist
Die Bearbeitung kann bis zu 3 Monate dauern, Sie erhalten dann eine Mitteilung des Finanzamtes.
Die Grundversorgung bleibt gleich, sie reduziert sich NICHT um den Betrag der Familienbeihilfe, die sie künftig monatlich zusätzlich ausbezahlt bekommen.
Sie bekommen die Familienbeihilfe für die Monate seit ihrer Einreise nachbezahlt. Hier ist noch nicht klar, ob ihnen auch diese Nachzahlung zur Gänze bleibt oder ob diese Nachzahlung von der Grundversorgung abgezogen wird.
Informationen der Caritas in ukrainischer Sprache und ein Erklär-Video finden Sie unter Punkt 13 auch hier.
Dieser Artikel wird laufend ergänzt, falls es neue Informationen oder Fragen von Euch gibt.